Wie kommt man zu CERPs?

Die Regelung ist seit 2006 von IBLCE neu festegelegt worden. Grundsätzlich muss der Veranstalter für die CERPs-Vergabe ein Entgelt an IBLCE zahlen:

1. Über Teilnahme an Veranstaltungen, für die der Veranstalter schon CERPs genehmigt bekommen hat. Es gibt sogenannte Mehrfach-Programm-Anbieter , früher „longterm-CERP-Provider" genannt, z.B.

Der BDL: Er hat folgende Möglichkeiten, CERPs für Veranstaltungen zu beantragen:

  1. BDL-Fachtagungen (das sind Fachtagungen, die der BDL organisiert, die Verantwortung dafür übernimmt, Flyer versendet und die allen IBCLCs zur Teilnahme offen stehen)
  2. BDL-Regionaltreffen, die nicht länger als 2 Std. dauern. Für diese Regionaltreffen, die der Berufsverband anbietet gelten folgende Regelungen (Regionaltreffen).

Carola Reger, IBCLC, ist die Ansprechpartnerin für den BDL.

2. Organisation von eigenen Veranstaltungen:

Das sind sogenannte Einzel-Programm-Anbieter, die ein oder zwei Programme im Jahr anbieten. Sie müssen sich dierekt an IBLCE-Europa wenden, um CERPs zu erhalten. Diese sind auch kostenpflichtig.

3. Individuelle CERPs

Zum Beispiel:

  • für Teilnahme an Veranstaltungen, für die der Veranstalter nicht um CERPs angesucht hat
  • CERPs für Fortbildungen, die man selbst für medizinisches Personal veranstaltet. Entweder werden dafür vorab CERPs beantragt (s. oben) oder sie werden als individuelle CERPs gesammelt (s. oben). Man bekommt dafür für jede Fortbildungsstunde einen CERP für die Vorbereitung. (½ Stunde Vortrag = ½ CERP + ½ CERP für die Vorbereitung). Allerdings gibt es bei Wiederholung dieses Themas nicht noch einmal CERPs.
  • Einreichen von Examensfragen oder Dias bei IBLCE

Dafür muss ein Bogen ausgefüllt werden "Individuelle CERPs". Möchte die IBCLC vorab eine Bestätigung von IBLCE, ist diese kostenpflichtig. Werden die Bögen der Individuellen CERPs zur Rezertifizierung gesammelt mit eingereicht, ist es kostenlos.
Für jede Veranstaltung muss ein neuer Bogen ausgefüllt werden, beigelegt werden muss jeweils das Programm, Dauer der Veranstaltung und ein Protokoll über die Inhaltspunkte.

Mehr Informationen gibt es dazu im „Informationsheft zur Rezertifikation“, das mit der Urkunde und dem CERPs-Sammelheft (Blaues Buch) bei bestandenem Examen von IBLCE jeder IBCLC zugesendet wird.

Ebenfalls können Sie in Ihren Unterlagen nachschauen, für welche Fortbildungsveranstaltungen es CERPs gibt und für welche nicht.

Generell dürfen die Veranstaltungen, für die CERPs vergeben werden, keine Veranstaltungen sein, die von Firmen gesponsert werden, die nicht WHO-Kodex-konform arbeiten!

 

Für weitere Fragen steht Ihnen das Büro von IBLCE-Europa zur Verfügung:

Ilse Bichler, IBCLC
A-2511 Pfaffstätten, Steinstraße 11
Tel.: +43/ (0) 2252/ 20 65 95, Fax: +43 (0) 2252/ 20 64 87
www.iblce-europe.org ; E-mail: office@iblce-europe.org

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