Stillberatungssuche

Die Stillberatung durch eine IBCLC wird aktuell von den meisten privaten und einigen gesetzlichen Krankenkassen ausschließlich rückwirkend erstattet. Viele Krankenkassen erstatten die Kosten für die Beratung jedoch nicht. Hier kann es hilfreich sein, dass die Versicherten einen Einzelfallantrag mit der Bitte um Kostenübernahme stellen. Als Hilfe dafür geben wir Ihnen hier einen Vordruck für den Antrag auf Kostenerstattung, sowie eine Zusammenfassung unseres Positionspapiers inklusive Literaturverzeichnis an die Hand.

Kontakt für BDL Mitglieder zur Aufnahme in die Liste der Stillberatungssuche bzw. zur Änderung der hinterlegten Daten über online@bdl-stillen.de

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