Stillberatungssuche

Eine Stillberatung durch eine IBCLC kann in der Regel nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden. Im Einzelfall ist eine Erstattung der Kosten möglich. Auch Hebammen mit der zusätzlichen Qualifikation zur IBCLC müssen für eine Stillberatung eine Rechnung stellen, sofern diese über die normale Wochenbettbetreuung hinausgeht.

Kontakt für BDL Mitglieder zur Aufnahme in die Liste der Stillberatungssuche bzw. zur Änderung der hinterlegten Daten über online@bdl-stillen.de

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