Ergänzungen notwendig

Zu dem Beitrag Stillen und Beikost: Empfehlungen für die Säuglingsernährung von Dr. med. Christine Prell, Prof. Dr. med. Dr. h.c. mult. Berthold Koletzko in Heft 25/2016

Die Autoren schreiben, Folgenahrungen („2er Nahrung“) können gefüttert werden, wenn das Kind bereits Beikost erhält. Es fehlt jedoch die Evidenz, dass „2er Nahrung“, die unter anderem zusätzlich zur Laktose noch Glukosesirup, sowie fakultativ auch Aromastoffe enthält, problemlos Muttermilch beziehungsweise Pre-Nahrung mit Laktose als einzigem Kohlenhydrat ersetzen kann. Vor dem Hintergrund metabolischer Programmierung und geschmacklicher Prägung ist eine solche Empfehlung mindestens infrage zu stellen. Daher bezeichnet auch das von den Autoren zitierte „Netzwerk Junge Familie“ Folgenahrung als „nicht notwendig“.

Desweiteren zitieren die Autoren den Kommentar des Forschungsinstituts für Kinderernährung zum „baby-led weaning“ (BLW) als einzige Quelle für mögliche negative Auswirkungen des BLW. Diese Quelle besagt lediglich, dass die Evidenz noch aussteht, BLW als Alternative zur klassischen Breifütterung zu empfehlen.

Hier hat das Netzwerk Junge Familie einen Kompromiss formuliert, dass stückige Lebensmittel eine Alternative darstellen können, wenn das Kind Breikost ablehnt (2).

Zur Aspirationsgefahr beim BLW sei angemerkt, dass in der Literatur zum Thema eben diese erläutert und empfohlen wird, dem Baby nur weich gedünstete Nahrungsmittel, explizit keine Nüsse, anzubieten (3).

Zusammenfassend möchten wir für diese Veröffentlichung danken, die die weltweit geltende Ernährungsempfehlung der Weltgesundheitsorganisation (ausschließliches Stillen bis zum Alter von sechs Monaten, danach weiter stillen neben altersgerechter Beikost bis zum Alter von zwei Jahren und darüber hinaus solange Mutter und Kind es wünschen) unterstreicht (4).

DOI: 10.3238/arztebl.2017.0061b

Jeanette Vocht

Immenhausen

Dr. med. Alexandra Glaß

Hannover

alexandra.glass@bdl-stillen.de

Mitglieder des Vorstandes des Berufsverband Deutscher
Laktationsberaterinnen (IBCLC) e.V. .

Interessenkonflikt

Frau Focht erhielt Honorare vom Berufsverband Deutscher
Laktationsberaterinnen (IBCLC) e.V. .

Frau Dr. Glaß erhielt Honorare vom Berufsverband Deutscher
Laktationsberaterinnen (IBCLC) e. V. und dem Europäischen Institut für
Laktation und Stillen.