Die Regelung für die Direktvergabe von CERPs ist seit 2006 von IBLCE neu festgelegt worden. Grundsätzlich muss der Veranstalter für die CERPs-Vergabe ein Entgelt an IBLCE zahlen:

1. Über Teilnahme an Veranstaltungen, für die der Veranstalter schon CERPs genehmigt bekommen hat. Es gibt sogenannte Mehrfach-Programm-Anbieter , früher „longterm-CERP-Provider“ genannt, z.B.

Der BDL: Er hat folgende Möglichkeiten, CERPs für Veranstaltungen zu beantragen:

  1. BDL-Fachtagungen (das sind Fachtagungen, die der BDL organisiert, die Verantwortung dafür übernimmt, Flyer versendet und die allen IBCLCs zur Teilnahme offen stehen)
  2. BDL-Regionaltreffen, die nicht länger als 2 Std. dauern. Für diese Regionaltreffen, die der Berufsverband anbietet gelten folgende Regelungen (Regionaltreffen).

Nicole Melcher, IBCLC, ist die Ansprechpartnerin für den BDL.

2. Organisation von eigenen Veranstaltungen:

Das sind sogenannte Einzel-Programm-Anbieter, die ein oder zwei Programme im Jahr anbieten. Sie müssen sich dierekt an IBLCE-Europa wenden, um CERPs zu erhalten. Diese sind auch kostenpflichtig.

Für weitere Fragen steht Ihnen das Büro von IBLCE-Europa zur Verfügung:

Carole Iffinger

Director of Operations for Europe, the Middle East & North Africa

Tel: + 43 2252 20 65 95

Fax: +43 2252 20 64 87

eume@iblce.org
Webseite: www.iblce.org/german oder www.iblce.org
Downloads: http://www.europe.iblce.org/downloads-in-german