In der aktuellen Situation ist es unerlässlich, dass wir nach wie vor und gerade jetzt Stillberatung anbieten, um die Gesundheit der Kinder und Mütter zu schützen. Auch hier können wir der Situation angepasste besondere Wege gehen: Viele Beratungen sind telefonisch möglich. Analog zur, durch die Kassenärztliche Vereinigung inzwischen angelaufenen Videosprechstunde, die Ärztinnen und Psychotherapeutinnen regulär abrechnen können, ist ein ähnliches Modell auch für Stillberatungen möglich.
Das Vorgehen in solchen Fällen, in denen eine Beratung per Telefon oder Videosprechstunde nicht ausreichend ist, kann jede IBCLC je nach ihrer persönlichen beruflichen und gesundheitlichen Situation für sich entscheiden, inwieweit sie in diesem Fall das Mutter-Kind-Paar als „Notfall“ persönlich beraten möchte. Den in medizinischen Einrichtungen angestellten IBCLCs dürfte dies auch im Falle weiterer Einschränkungen des öffentlichen Lebens problemlos möglich sein, da z.B. der Berufsverband der Frauenärzte seinen Mitgliedern dringend empfiehlt, nur noch Schwangere, Krebspatientinnen und Frauen mit akuten Beschwerden zu behandeln.