Februar 2017

Ergänzungen notwendig

2017-02-09 00:00 von Sandra Deissmann

Zu dem Beitrag Stillen und Beikost: Empfehlungen für die Säuglingsernährung von Dr. med. Christine Prell, Prof. Dr. med. Dr. h.c. mult. Berthold Koletzko in Heft 25/2016

Die Autoren schreiben, Folgenahrungen („2er Nahrung“) können gefüttert werden, wenn das Kind bereits Beikost erhält. Es fehlt jedoch die Evidenz, dass „2er Nahrung“, die unter anderem zusätzlich zur Laktose noch Glukosesirup, sowie fakultativ auch Aromastoffe enthält, problemlos Muttermilch beziehungsweise Pre-Nahrung mit Laktose als einzigem Kohlenhydrat ersetzen kann. Vor dem Hintergrund metabolischer Programmierung und geschmacklicher Prägung ist eine solche Empfehlung mindestens infrage zu stellen. Daher bezeichnet auch das von den Autoren zitierte „Netzwerk Junge Familie“ Folgenahrung als „nicht notwendig“.

Desweiteren zitieren die Autoren den Kommentar des Forschungsinstituts für Kinderernährung zum „baby-led weaning“ (BLW) als einzige Quelle für mögliche negative Auswirkungen des BLW. Diese Quelle besagt lediglich, dass die Evidenz noch aussteht, BLW als Alternative zur klassischen Breifütterung zu empfehlen.

Hier hat das Netzwerk Junge Familie einen Kompromiss formuliert, dass stückige Lebensmittel eine Alternative darstellen können, wenn das Kind Breikost ablehnt (2).

Zur Aspirationsgefahr beim BLW sei angemerkt, dass in der Literatur zum Thema eben diese erläutert und empfohlen wird, dem Baby nur weich gedünstete Nahrungsmittel, explizit keine Nüsse, anzubieten (3).

Zusammenfassend möchten wir für diese Veröffentlichung danken, die die weltweit geltende Ernährungsempfehlung der Weltgesundheitsorganisation (ausschließliches Stillen bis zum Alter von sechs Monaten, danach weiter stillen neben altersgerechter Beikost bis zum Alter von zwei Jahren und darüber hinaus solange Mutter und Kind es wünschen) unterstreicht (4).

DOI: 10.3238/arztebl.2017.0061b

Jeanette Vocht, Immenhausen

Dr. med. Alexandra Glaß, Hannover

alexandra.glass@bdl-stillen.de

Mitglieder des Vorstandes des Berufsverband Deutscher
Laktationsberaterinnen (IBCLC) e.V. .

Interessenkonflikt

Frau Focht erhielt Honorare vom Berufsverband Deutscher
Laktationsberaterinnen (IBCLC) e.V. .

Frau Dr. Glaß erhielt Honorare vom Berufsverband Deutscher
Laktationsberaterinnen (IBCLC) e. V. und dem Europäischen Institut für
Laktation und Stillen.


Ergänzungen notwendig

2017-02-09 00:00 von Sandra Deissmann

Zu dem Beitrag Stillen und Beikost: Empfehlungen für die Säuglingsernährung von Dr. med. Christine Prell, Prof. Dr. med. Dr. h.c. mult. Berthold Koletzko in Heft 25/2016

Die Autoren schreiben, Folgenahrungen („2er Nahrung“) können gefüttert werden, wenn das Kind bereits Beikost erhält. Es fehlt jedoch die Evidenz, dass „2er Nahrung“, die unter anderem zusätzlich zur Laktose noch Glukosesirup, sowie fakultativ auch Aromastoffe enthält, problemlos Muttermilch beziehungsweise Pre-Nahrung mit Laktose als einzigem Kohlenhydrat ersetzen kann. Vor dem Hintergrund metabolischer Programmierung und geschmacklicher Prägung ist eine solche Empfehlung mindestens infrage zu stellen. Daher bezeichnet auch das von den Autoren zitierte „Netzwerk Junge Familie“ Folgenahrung als „nicht notwendig“.

Desweiteren zitieren die Autoren den Kommentar des Forschungsinstituts für Kinderernährung zum „baby-led weaning“ (BLW) als einzige Quelle für mögliche negative Auswirkungen des BLW. Diese Quelle besagt lediglich, dass die Evidenz noch aussteht, BLW als Alternative zur klassischen Breifütterung zu empfehlen.

Hier hat das Netzwerk Junge Familie einen Kompromiss formuliert, dass stückige Lebensmittel eine Alternative darstellen können, wenn das Kind Breikost ablehnt (2).

Zur Aspirationsgefahr beim BLW sei angemerkt, dass in der Literatur zum Thema eben diese erläutert und empfohlen wird, dem Baby nur weich gedünstete Nahrungsmittel, explizit keine Nüsse, anzubieten (3).

Zusammenfassend möchten wir für diese Veröffentlichung danken, die die weltweit geltende Ernährungsempfehlung der Weltgesundheitsorganisation (ausschließliches Stillen bis zum Alter von sechs Monaten, danach weiter stillen neben altersgerechter Beikost bis zum Alter von zwei Jahren und darüber hinaus solange Mutter und Kind es wünschen) unterstreicht (4).

DOI: 10.3238/arztebl.2017.0061b

Jeanette Vocht, Immenhausen

Dr. med. Alexandra Glaß, Hannover

alexandra.glass@bdl-stillen.de

Mitglieder des Vorstandes des Berufsverband Deutscher
Laktationsberaterinnen (IBCLC) e.V. .

Interessenkonflikt

Frau Focht erhielt Honorare vom Berufsverband Deutscher
Laktationsberaterinnen (IBCLC) e.V. .

Frau Dr. Glaß erhielt Honorare vom Berufsverband Deutscher
Laktationsberaterinnen (IBCLC) e. V. und dem Europäischen Institut für
Laktation und Stillen.


Präventive Wirkung für Mutter und Kind

2017-02-02 00:00 von Sandra Deissmann

Dtsch Arztebl Int 2017; 114(4): 61; DOI: 10.3238/arztebl.2017.0061a

Ohe, Gudrun von derzu dem Beitrag Stillen und Beikost: Empfehlungen für die Säuglingsernährung von Dr. med. Christine Prell, Prof. Dr. med. Dr. h.c. mult. Berthold Koletzko in Heft 25/2016

Ein wichtiges Thema: Die in 12/2015 und 01/2016 erschienen Artikel in Acta Paediatrica und Lancet bestätigten in Metaanalysen die präventive Wirkung des Stillens für Mutter und Kind.

In Frauenmilch ist weit weniger Protein enthalten als in vielen anderen Säugetiermilchen. Es ist daher wichtig, dass Ersatzprodukte einen niedrigen Proteingehalt haben. Angegeben wird, dass Muttermilchersatzprodukte mit ähnlich niedrigem Proteingehalt wie Muttermilch angeboten werden. Das ist jedoch falsch; Muttermilch enthält nur 0,9 g/100 mL Proteine (1), nicht wie angegeben 1,2 g/100 mL (2 2. Prell C, Koletzko B: Breastfeeding and complementary feeding—
recommendations on infant nutrition. Dtsch Arztebl Int 2016; 113: 435–44 VOLLTEXT

). Zudem bestehen die Proteine der Muttermilch zum Teil aus Immunstoffen, die nicht zur Verdauung zur Verfügung stehen.

Bezüglich der Allergieprävention scheinen die ersten vier Lebensmonate entscheidend zu sein. Ob eine hypoallergene Wirkung bei den verschiedenen HA-Präparaten vorhanden ist, wurde in einer aktuellen Metaanalyse angezweifelt.

Eine Beikosteinführung mit Beginn des fünften Lebensmonats ist meist zu früh und nicht notwendig. Entwicklungsbedingt sind die Kinder in dem Alter noch nicht so weit, deshalb muss ihnen zu diesem Zeitpunkt – wie im Artikel beschrieben – Beikost in Form von Brei zugeführt werden. Interesse am Essen besteht meist erst nach dem fünften Lebensmonat (3).

Leider kommt es immer wieder vor, dass aufgrund falscher Interpretation der S3-Leitlinie Allergieprävention die Eltern von Kinderärzten in Deutschland zu früh zur Beikosteinführung gedrängt werden. Mehr von der Industrie unabhängige Fortbildungen wären wünschenswert.

Ein vermutetes „window of opportunity“ konnte nicht bestätigt werden. Werden Säuglinge zum Zeitpunkt der Beikosteinführung weiterhin nach Bedarf gestillt, gibt es ernährungsphysiologisch keine Bedenken, wenn die Beikosteinführung in Form von mundgerechten Stücken gegeben wird („baby-led weaning“), und sie werden seltener übergewichtig (4).

DOI: 10.3238/arztebl.2017.0061a

http://www.aerzteblatt.de/archiv/185754/Praeventive-Wirkung-fuer-Mutter-und-Kind